Wichtige Verhaltenshinweise!
- Für Fußgänger und Radfahrer besteht auf der Fähre Maskenplicht und 1,5m Abstandshaltung.
- Pkw-Insassen müssen im Auto sitzenbleiben, es besteht dabei keine Maskenpflicht.
Bitte beachten Sie, dass diese Auflagen der Ordnungsbehörden beiderseits des Rheines gelten und eingehalten werden müssen, um Strafen zu vermeiden. Danke für Ihr Verständnis.